Die Autonome Region Trentino-Südtirol besitzt Aktienbeteiligungen an nachstehenden Gesellschaften:
CENTRUM PENSPLAN AG
BRENNERAUTOBAHN AG
MESSE BOZEN AG
INVESTITIONSBANK TRENTINO-SÜDTIROL AG
INTERBRENNERO S.P.A.
TRENTO FIERE S.P.A.
AAA – AIR ALPS AVIATION – ALPENLÄNDISCHES FLUGUNTERNEHMEN GMBH
INFORMATICA TRENTINA SPA
SÜDTIROLER INFORMATIK AG
Laut Art. 1 Abs. 735 des Gesetzes vom 27. Dezember 2006, Nr 296 veröffentlicht die Region Trentino-Südtirol das Verzeichnis der Personen, die sie in den Gesellschaften vertreten, an denen sie beteiligt ist. Im genannten Verzeichnis sind die von den Gesellschaften entrichteten Vergütungen angegeben.
Bestimmungen
Gesetz vom 27. Dezember 2006, Nr. 296: Art. 1 Abs. 735 (Verpflichtung zur Bekanntgabe der Aufträge sowie der Vergütungen der Vertreter)
„Die von öffentlichen Aktionären erteilten Vertretungsaufträge in Gesellschaften gemäß den Abs. 725 bis 734 und die entsprechenden Vergütungen werden an der öffentlichen Anschlagtafel und auf der Webseite der öffentlichen Aktionäre von der verantwortlichen Person veröffentlicht, die von jeder Körperschaft bestimmt wird. Die Bekanntgabe muss zweimal im Jahr aktualisiert werden. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Bekanntgabe wird eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro vom Präfekten verhängt, in dessen Wirkungsbereich die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die gleiche Geldbuße wird für die Verwaltungsratsmitglieder vorgesehen, die den öffentlichen Aktionären ihren Auftrag und die entsprechende Vergütung innerhalb dreißig Tagen nach Erteilung des Auftrages und, was die Ergebniszulagen laut Abs. 725 anbelangt, innerhalb dreißig Tagen nach der Entrichtung derselben nicht mitgeteilt haben.“