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Verordnung Für Informationen betreffend die Modalitäten für die Bewertung der Unterlagen, die Aufstellung der Rangordnungen usw. siehe die mit D.P.Reg. vom 18. April 2001, Nr.8/L, geändert mit D.P.Reg. vom 15. Dezember 2003, Nr. 13/L erlassene Verordnung. |
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Vorrang Kategorien von Bürgern, die bei Punktegleichheit Anrecht auf den Vorrang in der Rangordnung haben |
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Antrag Antrag um Eintragung/Ergänzung in der Rangordnung für Arbeiter. Der Antrag muss von denen Personen ausgefüllt werden, die in die Rangordnung für Arbeiter aufgenommen werden oder die eigene Punktzahl in der Rangordnung aktualisieren wollen, in der sie eingetragen sind. Der Antrag ist innerhalb 31. August 2010, um 16.00 Uhr beim Amt für die dienstrechtliche Verwaltung und die Streitverfahren des Personals – Amtsgebäude der Region, via Gazzoletti 2 – Trient zu stellen. Die innerhalb dem oben genannten Datum eingegangenen Anträge werden in die Rangordnung aufgenommen, die mit Wirkung vom 1. Jänner 2011 gilt. |
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Rangordnung Rangordnung für „Arbeiter", genehmigt mit Dekret des Leiters der Abteilung I vom 30.12.2009, Nr. 1896 |