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Anzahl der Familienmitglieder
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Koeffizient |
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1
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1 |
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2
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1,57 |
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3
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2,04 |
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4
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2,46 |
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5
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2,85 |
- Zuschlag von 0,35 für jedes zusätzliche Mitglied
- Zuschlag von 0,2 für Familien mit minderjährigen Kindern und nur einem Elternteil
- Zuschlag von 0,5 für jedes Mitglied mit ständiger psycho-physischer Behinderung gemäß Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 5. Februar 1992, Nr. 104 oder im Falle von Invalidität, die 66% übersteigt
- Zuschlag von 0,2 für Familien mit minderjährigen Kindern, falls beide Eltern eine Erwerbs- und Unternehmertätigkeit ausüben