Die Regionalregierung hat heute (14. März) auf Vorschlag von Regionalrätin Violetta Plotegher
die Beiträge für die Vorsorgeleistungen für landwirtschaftliche
Betriebe mit Erschwernispunkten bzw. in höher gelegenen Gebieten
festgelegt.
Für Südtirol, wo im vergangenen Jahr diesbezüglich
4100 Anträge eingingen, wurden die Kriterien mit einem Beschluss im
Jänner 2017 bestätigt. Die Region sieht einen Beitrag von 60 Prozent für
jene landwirtschaftlichen Betriebe vor, die 76 bis 110
Erschwernispunkte aufweisen, und einen Beitrag von 70 Prozent für jene
darüber. Dieser Bestimmung innerhalb des Regionalen Stabilitätsgesetzes
hat der Regionalrat bereits in einer früheren Sitzung zugestimmt.
In der Provinz Trient befinden sich 660
landwirtschaftliche Betriebe zwischen 900 und 1200 Metern Meereshöhe und
erhalten demnach Beiträge von 60 Prozent, bei den noch höher gelegenen
sind es 70 Prozent. Dank dieses Beschlusses, unterstreicht Regionalrätin
Plotegher, erhalten nun auch die höher gelegenen und damit
benachteiligten landwirtschaftlichen Betriebe im Trentino Beiträge für
die Vorsorgeleistungen; dies unterstreiche die Wertschätzung der
Landwirte, die sich für die Landwirtschaft im Berggebiet einsetzen. Insgesamt fließen rund 11 Millionen Euro an Geldern der Region in die
Beiträge für die Vorsorgeleistungen für landwirtschaftliche Betriebe in
Südtirol und im Trentino
Datum: 14.03.2018 |