Vor wenigen Tagen hat der Staatsrat ein positives Gutachten zur Frage abgegeben, ob eine öffentliche Körperschaft die Konzession der Brennerautobahn (A22) auf
der Grundlage einer Vereinbarung zwischen öffentlichen Körperschaften
übernehmen darf. Vorgeschlagen hatte diese Vorgehensweise das Land
Südtirol. Somit könnte das Transportministerium die Führung der A22 an
öffentliche Körperschaften übertragen, vorausgesetzt, diese gründen
dafür eine In-House-Gesellschaft. Das Kollegium in Rom
ist somit in seiner Einschätzung des rechtlichen Charakters
der In-House-Gesellschaft, die die Autobahninfrastruktur verwalten wird,
der Argumentation der Landeshauptleute Arno Kompatscher und Ugo Rossi
gefolgt. Folglich bewerteten die Richter auch die von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgeschlagene Lösung einer In-House-Gesellschaft als einen gangbaren Weg.
"Dieses Gutachten des Staatsrats ist für uns ein wichtiger Schritt
in die richtige Richtung hin zur Zuweisung der neuen
Autobahnkonzession. Es gibt uns eine solide Basis für weitere konkrete
Arbeiten und die nächsten notwendigen Schritte für die Gründung der
Gesellschaft", sagt Landeshauptmann Kompatscher.
In den vergangenen Tagen hatte die Landesregierung
die Gründung der neuen Gesellschaft beschlossen, die jetzt dem Landtag
zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Nach der Entscheidung der
Regionalregierung gestern (28. Juni) wird auch die Regierung der Provinz
Trient wird in den kommenden Tagen einen
übereinstimmenden Beschluss fassen. Damit wird der rechtliche Rahmen für
die Zuweisung der neuen Konzession dann vollständig vorliegen.
Datum: 29.06.2018 |