Es sorgt für die direkte Verwaltung oder für die Verwaltung durch beauftragte Beamte der Ausgaben für den Betrieb der Zentral- und Außenämter der Region. Es sorgt für die Bezahlung der Ausgaben für die verschiedenen Netzanschlüsse und der Postspesen.
Es sorgt für den Ankauf, die Verwaltung und den Verkauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, von Bürogeräten, elektronischen Geräten, Kraftfahrzeugen und des diesbezüglichen Zubehörs. Es sorgt für den Abschluss der entsprechenden Instandhaltungs- und Wartungsverträge. Es führt das Inventar der beweglichen Vermögensgüter.
Es ist für die Verfahren für den Ankauf, die Verwaltung und den Verkauf von unbeweglichen Gütern zuständig. Es erarbeitet die diesbezüglichen Kaufverträge und gewährleistet die steuerliche und grundbücherliche Eintragung. Es befasst sich mit den aktiven und passiven Mietverhältnissen und Vermögenskonzessionen.
Es sorgt für die direkte Verwaltung der Vergabeverfahren gemäß den Bestimmungen des Landes, des Staates und der EU für den Ankauf von Gütern und Diensten und für die Durchführung der öffentlichen Arbeiten.
E' coordinato dalla
Die Koordinierung erfolgt durch die
Abteilung I - Human-, Finanz- und Technische Ressourcen.
Weitere Zuständigkeiten
In Durchführung des Regionalgesetzes vom 17. April 2003, Nr. 3 „Delegierung von Verwaltungsbefugnissen an die Autonomen Provinzen Trient und Bozen“ und der daraufhin vom Präsidenten der Region und von den Landeshauptmännern unterzeichneten Einvernehmensprotokolle befasst sich das Amt mit der Verwaltung der Verträge betreffend die Koordinierung und die Entwicklung des Informationssystems des Grundbuchs und des Katasters.
Das Amt sorgt außerdem gemäß Art. 10 des Regionalgesetzes vom 16. Juli 2004, Nr. 1 für den Ankauf von EDV-Geräten und Software für die Gerichtsämter von Trentino-Südtirol und für den Abschluss der diesbezüglichen Instandhaltungs- und Wartungsverträge.
Adresse
Amt für Vergabeverfahren, Verträge und Vermögen
Via Gazzoletti 2
38122 TRIENT
Kontakt
appalti@regione.taa.it
appalti@pec.regione.taa.it
Fax 0461/201483
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Dr. ROBERTO SARTORI Amtsdirektor | Tel. 0461/201482 Fax 0461/201483 |
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Rag. ANTONIO GIULIO SINOSI Stellvertreter des Amtsdirektors | Tel. 0461/201477/1478 Fax 0461/201483 |
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Aktuell
Webseiten von besonderem Interesse
Einschlägige Rechtsvorschriften
Gemäß Art. 2 des Regionalgesetzes vom 22. Juli 2002, Nr. 2, geändert und ergänzt durch den Art, 12 des Regionalgesetzes vom 16. Juli 2004, Nr. 1, wendet die Region im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen und mit Vergabeverfahren, deren Ausschreibungsbetrag unter den europäischen Schwellenwerten liegt, die einschlägigen Gesetzesbestimmungen der Autonomen Provinz Trient an, d.h. das Landesgesetz vom 19. Juli 1990, Nr. 23 (Regelung des Abschlusses von Verträgen und der Verwaltung der Güter der Autonomen Provinz Trient) mit seinen späteren Änderungen und das Landesgesetz vom 10. September 1993, Nr. 26 (Bestimmungen auf dem Sachgebiet der öffentlichen Arbeiten provinzialen Belangs und der Transparenz des Auftragswesens) mit seinen späteren Änderungen.
Bei Vergabeverfahren, deren Ausschreibungsbetrag über den europäischen Schwellenwerten liegt, wendet die Region neben den Landesgesetzen – sofern diese anwendbar sind – die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge sowie das gesetzesvertretende Dekret vom 12. April 2006, Nr. 163 „Kodex der öffentlichen Verträge zur Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen“ an.