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Donnerstag, 24. Mai 2012   
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Komitee für Chancengleichheit
Zielsetzungen

(Tarifvertrag vom 21. Dezember 2005 – Art. 11)

(Beschluss des Regionalausschusses vom 14.5.1997 Nr. 901)

Das Komitee für Chancengleichheit hat die Aufgabe, u.a. auch in Zusammenarbeit mit anderen, auf regionaler Ebene tätigen Komitees für Chancengleichheit, zur Entwicklung einer effektiven Chancengleichheit der erwerbstätigen männlichen und weiblichen Bevölkerung beizutragen. Es soll vermeiden werden, dass Diskriminierungen irgendwelcher Art zustande kommen bzw. Bestand haben können, besonders mit Hinblick auf die berufliche Karriere, die tägliche Arbeit, die offizielle Zuweisung leitender Aufgaben, den Arbeitsort, die Arbeitszeit, die Mobilität, die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungskursen, familiäre Bedürfnisse, die Nachfrage nach sozialen Dienstleistungen, die einzurichten sind und eventuelle sonstige Erfordernisse.
Angesichts der im vorstehenden Absatz genannten Erfordernisse besteht die Aufgabe des Komitees darin, folgende Initiativen bzw. Tätigkeiten anzuregen bzw. Zu fördern:

  a) Initiativen, die darauf ausgerichtet sind, allfällige Hindernisse zu beseitigen, die den rechtmäßigen Erwartungen des weiblichen Personals aufgrund der Arbeitsorganisation im Wege stehen;
  b) Tätigkeiten, die darauf abzielen, dass Frauen und Männer dieselben Chancen mit Hinblick auf die berufliche Karriere und Ausbildung erhalten;
  c) Unterstützung bei der Wiedereingliederung in die Arbeitswelt einzelner Personen im Anschluss an eine längere Unterbrechung der Erwerbstätigkeit;
  d) Durchführung von Entschließungen und Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sowie staatlicher Bestimmungen;
  e) Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen, um Verhaltensweisen abzubauen, die die persönliche Freiheit des Einzelnen verletzen, einschließlich der sexuellen Belästigung;
  f) Förderung von Umfragen, Recherchen und Seminaren, u.a. auch in Zusammenarbeit mit anderen Körperschaften und Komitees mit ähnlichen Zielsetzungen wie jenen des Komitees für Chancengleichheit.

Darüber hinaus beschäftigt sich das Komitee mit:
- Der Sensibilisierung des Personals im Hinblick auf das Thema Chancengleichheit, u.a. durch direkte Kontakte zu den einzelnen Bediensteten;
- Der Anregung zu einer Politik, deren Ziel darin besteht, das Familien leben besser mit dem Berufsleben von Männern und Frauen zu vereinbaren;
- Der Überwachung der Tätigkeiten, die zur Verwirklichung der obengenannten Ziele durchgeführt werden.